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E-Auto Förderung 2026 — Bis zu 6.000 € Zuschuss

Die Bundesregierung fördert den Kauf und das Leasing von Elektroautos und Plug-in-Hybriden. Hier finden Sie alle Details zur neuen Kaufprämie.

Stand: Februar 2026 | Basierend auf den Eckpunkten vom 19.01.2026

→ Direkt zum Förderungsrechner

Förderübersicht

Die Förderhöhe richtet sich nach drei Faktoren: Ihrem zu versteuernden Haushaltseinkommen, dem Fahrzeugtyp (vollelektrisch oder Plug-in-Hybrid) und der Anzahl Ihrer Kinder unter 18 Jahren.

Die folgende Tabelle zeigt, wie viel Förderung Ihnen zusteht:

Einkommen (zvE)E-Auto (BEV)Plug-in-Hybrid
bis 45.000 €5.000 €3.500 €
45.001 € – 60.000 €4.000 €2.500 €
60.001 € – 80.000 €3.000 €1.500 €
+ Kinderbonus (max. 2)+500 €/Kind+500 €/Kind
Maximum6.000 €4.500 €

Wer wird gefördert?

Nur für Privatpersonen

Die Förderung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Gewerbetreibende, Selbstständige und Unternehmen sind nicht antragsberechtigt. Für Firmenkunden gelten jedoch weiterhin attraktive Steuervorteile beim Firmenwagen — mehr dazu weiter unten.

Einkommensgrenze

Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darf maximal 80.000 € betragen. Maßgeblich ist der Durchschnitt der beiden aktuellsten Einkommenssteuerbescheide.

Bei gemeinsam veranlagten Paaren wird das Einkommen beider Partner addiert.

Kinderbonus

Pro Kind unter 18 Jahren erhöht sich die Einkommensgrenze um 5.000 € — maximal für zwei Kinder.

Die Höchstgrenze liegt damit bei 90.000 €.

Welche Fahrzeuge werden gefördert?

Gefördert werden erstmals in Deutschland zugelassene Neufahrzeuge der Klasse M1 (Pkw):

Rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV)

Ohne Einschränkung — volle Förderung während der gesamten Laufzeit.

Plug-in-Hybride und Range-Extender

Nur bis zum 30.06.2027 und nur wenn sie maximal 60 g CO₂/km ausstoßen oder mindestens 80 km elektrische Reichweite bieten.

Kauf und Leasing
Keine Preisobergrenze
Keine Gebrauchtwagen

Wie beantragen?

1

E-Auto kaufen oder leasen

Schließen Sie einen Kauf- oder Leasingvertrag für ein förderfähiges Neufahrzeug ab und lassen Sie es in Deutschland zu.

2

Online-Antrag beim BAFA stellen

Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Portal des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), das voraussichtlich ab Mai 2026 verfügbar sein wird.

3

Unterlagen einreichen

Laden Sie alle erforderlichen Dokumente hoch (siehe Checkliste unten).

Förderung erhalten

Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb von 4 bis 8 Wochen nach Einreichung aller Unterlagen.

Rückwirkend möglich!

Anträge können rückwirkend für Zulassungen ab dem 01.01.2026 gestellt werden — spätestens ein Jahr nach der Zulassung.

Benötigte Unterlagen

  • Kauf- oder Leasingvertrag
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Die beiden aktuellsten Einkommenssteuerbescheide
  • Ggf. Geburtsurkunden der Kinder (für Kinderbonus)

Das Fahrzeug muss mindestens 36 Monate auf den Antragsteller zugelassen bleiben.

Budget und Laufzeit

3 Mrd. €

Gesamtbudget aus dem Klima- und Transformationsfonds

~800.000

geschätzte Fahrzeuge, die gefördert werden können

2026–2029

Laufzeit (PHEV nur bis 30.06.2027)

Steuervorteile für Firmenkunden

Gewerbetreibende erhalten zwar keine Kaufprämie, profitieren aber von erheblichen Steuervorteilen bei Elektro-Firmenwagen:

0,25%-Regelung

für E-Firmenwagen mit Bruttolistenpreis bis 100.000 € — statt der üblichen 1 % bei Verbrennern

0,5%-Regelung

für E-Autos über 100.000 € Bruttolistenpreis

Kfz-Steuerbefreiung

für E-Autos bis 2035 (max. 10 Jahre ab Erstzulassung)

Sonderabschreibung

für gewerbliche Elektrofahrzeuge

Laden am Arbeitsplatz

ist für Mitarbeiter steuerfrei

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Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Förderung auch für ein geleastes E-Auto bekommen?

Ja, sowohl Kauf als auch Leasing von Neufahrzeugen wird gefördert. Die Mindesthaltedauer von 36 Monaten muss eingehalten werden bzw. der Leasingvertrag muss über mindestens 36 Monate laufen.

Wie wird das Haushaltseinkommen berechnet?

Es wird das zu versteuernde Einkommen (zvE) herangezogen — der Durchschnitt der beiden aktuellsten Steuerbescheide. Bei Paaren (gemeinsame Veranlagung) werden beide Einkommen addiert. Das zvE finden Sie auf Ihrem Einkommensteuerbescheid.

Was passiert, wenn ich das Auto vor Ablauf der 36 Monate verkaufe?

Bei Verkauf oder Abmeldung vor Ablauf der Mindesthaltedauer von 36 Monaten muss die Förderung anteilig zurückgezahlt werden. Die genauen Rückzahlungsmodalitäten werden in der Förderrichtlinie geregelt.

Werden auch chinesische E-Autos gefördert?

Ja, die Förderung ist herstellerunabhängig. Jedes erstmals in Deutschland zugelassene Neufahrzeug der Klasse M1 ist förderfähig, sofern es die technischen Voraussetzungen erfüllt — unabhängig vom Produktionsland.

Wie lange dauert die Auszahlung?

Die Antragsbearbeitung erfolgt über das BAFA. Erfahrungsgemäß dauert die Auszahlung 4 bis 8 Wochen nach Einreichung aller Unterlagen. Der genaue Zeitrahmen wird mit dem Start des Förderprogramms kommuniziert.

Kann ich die Förderung mit Herstellerrabatten kombinieren?

Ja, die staatliche Förderung ist unabhängig von Herstellerrabatten. Sie können beide Vergünstigungen kombinieren. Eine Preisobergrenze für das Fahrzeug gibt es bei der neuen Förderung nicht.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Berechnung basiert auf den derzeit bekannten steuerlichen Regelungen und Förderrichtlinien (Stand: Februar 2026). Für verbindliche Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt. ZulaGo bietet keine Steuerberatung an.